Marktreglement Strassenflohmarkt Rafz

Mit der Anmeldung und Bezahlung der Gebühren erkennt der Aussteller das Marktreglement an.
  

Der Anbieter erklärt durch seine Anmeldung, dass er ausschliesslich eigene Ware (von der er rechtmässiger Besitzer ist) auf eigene Rechnung verkauft.
Am Bauernmarkt soll das Handwerk im Vordergrund stehen. Daher darf nur selbstgemachtes, produziertes, verarbeitetes veräussert werden.
(Gonfi, Früchte, Wein, Gemüse, Gebackenes, Gestricktes, Genähtes, Oele, Essig) alles aus eigener Produktion.

Motorfahrzeuge, Waffen, Munition und Messer sind zum Handel nicht zugelassen.

Der Teilnehmer muss bei der Anmeldung wahrheitsgetreue Angaben machen.

Ort:
                                       
Märktgass, Rafz

Standplätze:                         
Die Organisatorinnen bestimmen die Verkaufsplätze und die Aufstellungsordnung. Die Marktstände werden durch die Organisation aufgestellt und abgebaut. Die zugewiesenen Plätze dürfen nicht an Drittpersonen abgetreten oder getauscht werden.

Die öffentlichen Wege/Strassen und Trottoir dürfen nicht verstellt werden. Sie müssen immer zugänglich sein.

 

Datum:                                  Samstag, 5. September 2020, 08.00 – 14.00 Uhr

Preise:                                    Fr. 50.00 pro Marktstand inkl. Dach.
     
Anmeldefrist:                       die Marktstände können bis zum 30. Juni 2020 reserviert werden.

Bezahlung:                           
Die Gebühren von Fr. 50.00 pro Platz müssen bis zum 30.06.2018 bar oder per Einzahlung
bezahlt werden. Die Kontoangaben werden mit dem Bestätigungsmail nach der Anmeldung versendet.
Ist bis zum 30.06.2018 noch keine Zahlung eingegangen, wird der Platz ohne Rückmeldung weitervergeben und die Ausstellerdaten gestrichen.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückvergütung des einbezahlten Betrages.

Kontakt:
 info@rafzer-flomi-fraue.ch

 
  
Fotos:

Vom Flohmarkttreiben werden Fotos gemacht für die Homepage und die regionale Presse.

 

Die Stände können ab 07.00 Uhr eingerichtet werden. Vor 08.00 Uhr müssen die Transportfahrzeuge (Autos, Anhänger, Traktoren etc.) auf dem signalisierten Parkplatz für Aussteller parkiert werden.
Ab 14.00 Uhr können die Fahrzeuge für das Verladen der Ware benützt werden. Ein frühzeitiges Abbrechen ist nicht erwünscht.

 
Der Platz ist sauber zu verlassen und der Abfall muss mitgenommen werden!
Die nicht verkaufte Ware muss restlos wieder mitgenommen werden. Ein Entsorgen vor Ort ist nicht möglich.
Wer seinen Platz nicht sauber verlässt, randaliert oder andere Aussteller belästigt wird in Zukunft vom Flohmarkt ausgeschlossen.

Jeder Aussteller ist persönlich für die Versicherung seiner Waren verantwortlich und haftet für Diebstähle und Beschädigungen seiner Produkte in jedem Falle selbst. Auch haftet der Aussteller für Verunreinigungen und Beschädigungen. Ebenso haftet der Aussteller für Unfälle, welche durch ihn oder durch die Mitarbeiter bzw. Helfer verursacht werden. Die Organisatoren haften für keinerlei Schäden, die den Marktfahrenden durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Randalieren und höhere Gewalt entstehen können.

Kann der Markt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller maximal  Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden.

Ansonsten werden keine bezahlten Standgebühren zurückerstattet, egal welches Ereignis dazu geführt hat, das der Austeller nicht teilnehmen konnte.

Rafz, 27. August 2018

 

 

Verpflegung: In unserem Flohmarktkafi servieren wir feine selbstgemachte Köstlichkeiten.