Mit der Anmeldung und Bezahlung der Gebühren erkennt der Aussteller das Marktreglement an.
Der
Anbieter erklärt durch seine Anmeldung, dass er ausschliesslich eigene Ware (von der er rechtmässiger Besitzer ist) auf eigene Rechnung verkauft. Es dürfen nur gebrauchte
Gegenstände veräussert werden. Es dürfen keine Lebensmittel oder Trinkwaren verkauft werden. Motorfahrzeuge, Waffen, Munition und Messer sind zum Handel nicht
zugelassen.
Der Teilnehmer muss bei der Anmeldung wahrheitsgetreue Angaben machen.
Ort:
Strassenflohmarkt, Märktgass, Rafz
Standplätze:
Die Organisatorinnen bestimmen die Verkaufsplätze und die Aufstellungsordnung. Alle Plätze sind von privaten Eigentümern. Diese wurden durch die Organisatorinnen um Erlaubnis gefragt betreffend deren Benützung.
Die zugewiesenen Plätze dürfen nicht an Drittpersonen abgetreten oder getauscht werden.
Die öffentlichen Wege/Strassen
dürfen nicht verstellt werden. Sie müssen immer zugänglich sein.
Datum:
Samstag, 5. September 2020, 08.00 – 14.00 Uhr
Preise:
Fr. 30.00 pro ungedeckten Platz, ohne Tisch.
Marktstand: Bei der
Gemeinde Rafz kann für Fr. 20.00 ein Marktstand gemietet werden. Dieser muss selber organisiert werden.
Platzgrösse: ca. Parkfeldgrösse. Die
Grösse der Plätze kann variieren.
Anmeldefrist: die Plätze können bis zum 30. Juni
2020 reserviert werden. Die Anzahl Stände ist beschränkt.
Bezahlung:
Die Gebühren von Fr. 30.00 pro Platz müssen bis zum 30.06.2020 bar oder per Einzahlung
bezahlt werden. Die Kontoangaben werden mit dem Bestätigungsmail nach der Anmeldung versendet.
Ist
bis zum 30. Juni 2020 noch keine Zahlung eingegangen, wird der Platz ohne Rückmeldung weitervergeben und die Ausstellerdaten gestrichen.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückvergütung des einbezahlten Betrages.
Bestätigung:
Bei
korrektem Zahlungseingang wird eine Anmeldebestätigung mit der Platzeinteilung versendet. Tische, Stühle oder Schirme müssen mitgebracht werden.
Kontakt:
info@rafzer-flomi-fraue.ch
Fotos:
Vom
Flohmarkttreiben werden Fotos gemacht für die Homepage und die regionale Presse.
Die Stände können ab 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr aufgestellt werden. Danach müssen die Transportfahrzeuge (Autos, Anhänger, Traktoren etc.) auf dem signalisierten Parkplatz für Aussteller parkiert
werden.
Ab 14.00 Uhr können die Fahrzeuge für das Verladen der Ware benützt werden. Ein frühzeitiges Abbrechen ist nicht erwünscht.
Der
Platz ist sauber zu verlassen und der Abfall muss mitgenommen werden!
Die nicht verkaufte Ware muss restlos wieder mitgenommen werden. Ein Entsorgen vor Ort ist nicht möglich.
Wer seinen Platz nicht sauber verlässt, randaliert oder andere Aussteller belästigt wird in Zukunft vom Flohmarkt ausgeschlossen.
Jeder Aussteller ist persönlich für die Versicherung seiner Waren verantwortlich und haftet für Diebstähle und Beschädigungen seiner Produkte in jedem Falle selbst. Auch haftet der Aussteller für
Verunreinigungen und Beschädigungen. Ebenso haftet der Aussteller für Unfälle, welche durch ihn oder durch die Mitarbeiter bzw. Helfer verursacht werden. Die Organisatoren haften für keinerlei
Schäden, die den Marktfahrenden durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Randalieren und höhere Gewalt entstehen können.
Kann der Flohmarkt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller maximal Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten
Standgebühren. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden.
Ansonsten werden keine bezahlten Standgebühren zurückerstattet, egal welches Ereignis dazu geführt hat, das der Austeller nicht teilnehmen konnte.
Rafz, 16. September 2018
Verpflegung: In unserem Flohmarktkafi servieren wir feine selbstgemachte Köstlichkeiten.
Rafzer Flomi-Fraue| 8197 Rafz
E-Mail: info@rafzer-flomi-fraue.ch