Mit der Anmeldung und Bezahlung der Gebühren erkennt der Aussteller folgendes Marktreglement an.
Der Anbieter erklärt durch seine Anmeldung, dass er ausschliesslich eigene Ware (von der er rechtmässiger Besitzer ist) auf eigene Rechnung verkauft. Es dürfen nur gebrauchte Gegenstände veräussert werden. Es dürfen keine Lebensmittel oder Trinkwaren verkauft werden. Motorfahrzeuge, Waffen, Munition und Messer sind zum Handel nicht zugelassen. Der Teilnehmer muss bei der Anmeldung wahrheitsgetreue Angaben machen.
Ort: |
Strassenflohmarkt, Märktgass, Rafz |
Standplätze: |
Die Organisatorinnen bestimmen die Verkaufsplätze und die Aufstellungsordnung. |
Die öffentlichen Wege/Strassen dürfen nicht verstellt werden. Sie müssen immer zugänglich sein. | |
Gebühren: |
Fr. 30.00 pro ungedeckten Platz, ohne Tisch. |
Marktstand: |
Bei der Gemeinde Rafz kann ein Marktstand gemietet werden. Dieser muss selbst organisiert werden. |
Platzgrösse: |
Ca. Parkfeldgrösse. Die Grösse der Plätze kann variieren. |
Anmeldefrist: |
Die Anmeldung muss über unsere Homepage bis zum 30.06.2023 getätigt werden. Die Anzahl Plätze ist beschränkt. |
Bezahlung: |
Die Gebühren von Fr. 30.00 pro Platz müssen bis zum 30.06.2023 per Twint/Einzahlung bezahlt werden. Die Kontoangaben werden
mit dem Bestätigungsmail nach der Anmeldung versendet. |
Standeinteilung: |
Bei korrektem Zahlungseingang wird kurz vor dem Strassenflohmarkt die Standeinteilung und weitere Informationen versendet. Tische, Stühle oder Schirme müssen mitgebracht werden. |
Kontakt: |
info@rafzer-flomi-fraue.ch |
Fotos: |
Vom Flohmarkttreiben werden Fotos gemacht für die Homepage und die regionale Presse. |
Auf-/Abbau: |
Die Stände können ab 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr aufgestellt werden. Danach müssen die Transportfahrzeuge (Autos, Anhänger, Traktoren etc.) auf dem signalisierten Parkplatz für
Aussteller parkiert werden. |
Abfall: |
Der Platz ist sauber zu verlassen und der Abfall muss mitgenommen werden! |
Versicherung: |
Jeder Aussteller ist persönlich für die Versicherung seiner Waren verantwortlich und haftet für Diebstähle und Beschädigungen seiner Produkte in jedem Falle selbst. Auch haftet der Aussteller für Verunreinigungen und Beschädigungen. Ebenso haftet der Aussteller für Unfälle, welche durch ihn oder durch die Mitarbeiter bzw. Helfer verursacht werden. Die Organisatoren haften für keinerlei Schäden, die den Marktfahrenden durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Randalieren und höhere Gewalt entstehen können. |
Kann der Flohmarkt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller maximal Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren. Allfälliger
Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden. Ansonsten werden keine bezahlten Standgebühren zurückerstattet, egal welches Ereignis dazu geführt hat, das der Austeller nicht teilnehmen konnte. Rafz, 25. Januar 2023 |
Rafzer Flomi-Fraue| 8197 Rafz
E-Mail: info@rafzer-flomi-fraue.ch